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Wasserbezugsgebühren

V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt vom 19.12.2001, Zahl: 810-3/2001, mit der die Verordnung, mit der Wasserbezugsgebühren ausgeschrieben werden, geändert wird.

Gemäß §§ 23 und 24 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 107/1997, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 38/2001, wird verordnet:

Artikel I
Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt vom 15.10.1999, Zahl: 810-3/1999, mit der Wasserbezugsgebühren ausgeschrieben werden, wird wie folgt geändert:

In § 3 wird der Betrag „9,90 Schilling“ durch den Betrag „0,72 Euro“ ersetzt.

Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Der Bürgermeister: