Aufgaben
- Vertretung der Gemeinde nach außen
- Besorgung der behördlichen Aufgaben der Gemeinde im Einzelfall im eigenen Wirkungsbereich und im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und des Landes
- Behörde 1. Instanz im Baurechtsverfahren
- Zuständig für die laufende Verwaltung der Gemeinde als Trägerin von Privatrechten
- Vorsitzführung im Gemeinderat und im Gemeindevorstand
- Einberufung der Gemeinderats- und Gemeindevorstandssitzungen
- Festlegung der Tagesordnung,
- Eröffnung, Leitung der Gemeinderats- und Gemeindevorstandssitzungen
- Vollziehung der im Gemeinderat, Gemeindevorstand und in den Unterausschüssen gefassten Beschlussinhalte
- Vorstand des Gemeindeamtes und Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten
- Bei Gefahr in Verzug obliegt dem Bürgermeister das Notanordnungsrecht
Weiters nimmt er die Vertretung der Gemeinde bei folgenden Gremien, Einrichtungen und Institutionen wahr:
- Wasserverband Millstätter See
- Millstätter Bäderbetriebe GmbH
- Ortsbildpflegekommission
- Jagdverwaltungsbeirat
- Millstätter See Tourismus GmbH (MTG)
- Sozialhilfeverband
- Schulgemeindeverband
- Verwaltungsgemeinschaft
- Fischereiverband
- Regionalverband

